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   BGH, 16.01.2004 - 2 AR 230/03   

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https://dejure.org/2004,23949
BGH, 16.01.2004 - 2 AR 230/03 (https://dejure.org/2004,23949)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2004 - 2 AR 230/03 (https://dejure.org/2004,23949)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2004 - 2 AR 230/03 (https://dejure.org/2004,23949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung; Diebstahl mit Waffen; Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht; Befassung nur eines Richters

  • Judicialis

    StPO § 14; ; StPO § 462a Abs. 4; ; StPO § 462a Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 453; ; StPO § 462a Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 462a Abs. 4

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.2001 - 2 ARs 265/01

    Befasstsein; Zuständigkeitsstreit (Bestimmung durch BGH); Bewährungsaufsicht

    Auszug aus BGH, 16.01.2004 - 2 AR 230/03
    Nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht ist dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für aufgrund anderer, auch eigener Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGHR StPO § 462a Abs. 4 Bewährungsaufsicht 3), wobei dem Ziel der gesetzlichen Regelung des § 462a Abs. 4 StPO durch die Befassung nur eines Richters Rechnung zu tragen ist.
  • BGH, 16.01.2004 - 2 ARs 359/03

    Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung (Zuständigkeit);

    Auszug aus BGH, 16.01.2004 - 2 AR 230/03
    2 ARs 359/03 2 AR 230/03.
  • BGH, 08.06.1998 - 2 ARs 188/98

    Voraussetzungen der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 16.01.2004 - 2 AR 230/03
    Der Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1998 - 2 ARs 188/98 (NStZ 1998, 586) steht dem nicht entgegen.
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