Rechtsprechung
BGH, 16.01.2004 - 2 AR 230/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,23949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung; Diebstahl mit Waffen; Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht; Befassung nur eines Richters
- Judicialis
StPO § 14; ; StPO § 462a Abs. 4; ; StPO § 462a Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 453; ; StPO § 462a Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 462a Abs. 4
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- AG Kerpen - 180 Js 1023/02
- AG Hannover, 16.01.2002 - 252-745/01
- AG Kerpen, 18.02.2003 - 42 Ls 48/02
- BGH, 16.01.2004 - 2 AR 230/03
- BGH, 16.01.2004 - 2 ARs 359/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.11.2001 - 2 ARs 265/01
Befasstsein; Zuständigkeitsstreit (Bestimmung durch BGH); Bewährungsaufsicht …
Auszug aus BGH, 16.01.2004 - 2 AR 230/03
Nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht ist dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für aufgrund anderer, auch eigener Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGHR StPO § 462a Abs. 4 Bewährungsaufsicht 3), wobei dem Ziel der gesetzlichen Regelung des § 462a Abs. 4 StPO durch die Befassung nur eines Richters Rechnung zu tragen ist. - BGH, 16.01.2004 - 2 ARs 359/03
Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung (Zuständigkeit); …
Auszug aus BGH, 16.01.2004 - 2 AR 230/03
2 ARs 359/03 2 AR 230/03. - BGH, 08.06.1998 - 2 ARs 188/98
Voraussetzungen der örtlichen Zuständigkeit
Auszug aus BGH, 16.01.2004 - 2 AR 230/03
Der Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1998 - 2 ARs 188/98 (NStZ 1998, 586) steht dem nicht entgegen.